Beschädigungen an Bauteilen: kann das weg? Oder vielleicht doch nicht?

Während der Ausbauphase eines Gebäudes lässt sich aufgrund eines zeitlich eng getakteten Terminplans sowie vieler vor Ort tätiger Beteiligter oftmals nicht vermeiden, dass es zu Beschädigungen bereits montierter Bauteile kommt. Das ist ärgerlich für alle Beteiligten, leider aber auch nicht unvermeidbar.
Jedoch kann es - abgesehen vom üblichen Baugeschehen - auch aus anderen Gründen zu Beschädigungen an Bauteilen kommen, wie beispielsweise bei Filmaufnahmen.  

Was war passiert?
Ausgangspunkt des Schadens waren Fenster in einem denkmalgeschützten Gebäude, welche Gegenstand bei Filmaufnahmen waren. Bei den 2011 erneuerten Fenstern handelt es sich um dunkelrot folierte Fensterrahmen, welche im Zuge der Aufnahmen „künstlich gealtert werden sollten“. Durch eine  Verwechselung von Equipment zur Motivgestaltung wurde letztendlich nicht eine Lösung aus Heilerde und Wasser auf die Fensterrahmen aufgebracht, sondern verdünnte Dispersionsfarbe.
Diverse Reinigungsversuche waren nicht zielführend. Aufgrund der zuletzt eingesetzten Reinigungsschwämme kamen zudem noch Schleifspuren hinzu.
Letztendlich wurde ein Tausch der betroffenen Fensterrahmen einschließlich der Verglasungen reklamiert.

Was jetzt?
Fachfirmen für die Instandsetzung von Oberflächenschäden verfügen über ein spezielles Know-how, um derartige Schäden zu beheben und/oder ein optisch einheitliches Erscheinungsbild wiederherzustellen.
Je nach beschädigtem Untergrund (u.a. Metall, Glas, Kunststoff, Keramik, Holz) kommen hier verschiedene Verfahren wie Lackieren, Polieren, Schleifen, Reinigen, Pflegen uvm. zur Anwendung und das mit erstaunlichem Ergebnis.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Untergrund, wie auch das Schadenbild eine Sanierungsfähigkeit zulässt. Als besonders vorteilhaft hat sich zudem herausgestellt, dass sich derartige Verfahren üblicherweise nicht auf eine vorhandene Gewährleistung auswirken.
Oftmals konnten wir bei unserer täglichen Arbeit die Erfahrung sammeln, dass diese Art der Oberflächeninstandsetzung (noch) zu wenig bekannt ist; jedoch ist im Sinne von Nachhaltigkeit und einer Schadenminderung eine Prüfung zu empfehlen, inwieweit derartige Verfahren zur Anwendung kommen können.

Ergebnis
Infolge der Einschaltung einer vorgenannten Fachfirma konnten wir eine Oberflächenreparatur empfehlen und die Anspruchshöhe deutlich senken.

Dr. Astrid Walter, M.Sc., C. Gielisch GmbH, Büro München